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Der Führerschein ist Dein Ticket in die große Freiheit. Spontane Spritztour mit den Kumpels am Wochenende, Shoppingfahrt mit der besten Freundin zum ungünstig gelegenen Outlet-Center oder romantischer Kurzurlaub mit Deinem Partner? Du entscheidest, wo und wann! Deine Fahrerlaubnis ist ein entscheidendes Stück Selbstständigkeit und eröffnet Dir völlig neue Möglichkeiten im Privat- und Berufsleben.

Wir möchten Dich auf Deinem Weg in die mobile Zukunft begleiten. Unsere Fahrprofis sind Deine Ansprechpartner in Theorie und Praxis und bringen Dich in kürzester Zeit spielerisch durch die Prüfungen. Motorisiert macht das Leben eindeutig mehr Spaß!

Wir stehen Dir in allen Fragen jederzeit gerne zur Verfügung und freuen uns über Deinen Besuch in unserer Fahrschule.


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AKTUELLES

Unfallflucht: (K)ein Bagatelldelikt!?

Unfallflucht: (K)ein Bagatelldelikt!?

Etwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln dabei vorsätzlich. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen trotzdem. Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Doch diese könnte sich in Zukunft ändern: In jüngster Zeit wurden Pläne des Justizministers Marco Buschmann (FDP) bekannt, wonach der Tatbestand der Fahrerflucht möglicherweise gelockert werden soll. Demnach soll das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in Fällen ohne Personenschaden von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutsche Richterbund (DRB) äußerten sich skeptisch zu dem Reformvorschlag. Laut einem Sprecher des Justizministeriums befinden sich die Überlegungen zurzeit noch in einem frühen Stadium, bis auf weiteres gilt für sämtliche Verkehrsunfälle die bestehende Gesetzeslage. Um deren Tücken weiß #userInhaber# von der #userName#: „Bei geringen oder gar nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen.“ Dabei obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls vollständig der Verantwortung des Verursachers. „Leider erliegen noch immer viele Fahrer dem Irrglauben, dass es ausreicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen,“ so #userInhaber#. „Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht anzutreffen, muss aber unabhängig des entstandenen Schadens zuallererst die Polizei informiert werden. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen.“ Auch, wer sich nur kurzzeitig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. „Ein angezeigter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld“, weiß #userInhaber#. „Fahrerflucht konstituiert hingegen laut §142 StGB eine Straftat und wird entsprechend geahndet.“ Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Führerscheinentzug und je nach Schwere des Schadens bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen kann auch die Versicherung Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen. Unwissenheit oder Schock wirken sich indes nicht strafmildernd aus. #userInhaber# appelliert deshalb, als Unfallverursacher einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht leichtfertig von der Unfallstelle zu entfernen: „Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertig, liegt nicht im Ermessen des Verursachers. Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist, informieren Sie in jedem Fall die Polizei. Selbst wenn der Geschädigte Sie zur Weiterfahrt auffordert, tauschen Sie sicherheitshalber Personalien aus.“ Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, sind Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit abzuwarten, um der Mitteilungspflicht nachzukommen und den Geschädigten zu informieren. Als Richtwert gilt abhängig von den äußeren Umständen eine Zeitspanne zwischen 30 und 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht auf, führt der anschließende Gang dann ohne Umwege zur nächstgelegenen Polizeidienststelle. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Automatikregelung

AUTOMATIKREGELUNG

Liebe/r Fahrfreund/in, Handschaltung oder Automatik? Die zum 1. April 2021 in Kraft tretende Neufassung der Automatikregelung vereinfacht in der Ausbildung diese bislang folgenschwere Entscheidung. Denn mit dem Wegfall bestehender Beschränkungen sind Führerschein-bewerber in der Wahl des Getriebes zukünftig deutlich weniger festgelegt, der Erwerb einer Berechtigung für Schaltfahrzeuge gestaltet sich fortan unkomplizierter. Wir berichten in diesem Monat ausführlich über die Auswirkungen der Reform auf den Ausbildungsbetrieb und geben einen Überblick über Vor- und Nachteile der beiden Getriebearten.   Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir Dein Team der Fahrschule Siebengebirge.

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